Ratgeber
Ratgeber & Immobilien-Lexikon
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kauf, Verkauf, Bewertung und Recht – plus ein Glossar der wichtigsten Begriffe. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Immobilienmakler in München?
- Seit der Reform der §§ 656c/d BGB wird die Provision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zwischen Verkäufer und Käufer geteilt – in der Regel 3,57% inkl. MwSt. je Seite. Die genauen Konditionen vereinbaren wir vorab transparent.
- Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in München?
- In gefragten Lagen wenige Wochen bis einige Monate – abhängig von Preissegment, Zustand und Aufbereitung. Ein realistischer Angebotspreis und ein professionelles Exposé verkürzen die Dauer deutlich.
- Brauche ich einen Energieausweis?
- Ja. Nach dem GEG muss er spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen und seine Kennwerte gehören in jede Anzeige. Es gibt Bedarfs- und Verbrauchsausweise.
- Wann fällt Spekulationssteuer an?
- Beim privaten Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf – außer Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt. Den Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Wie wird der Wert meiner Immobilie ermittelt?
- Je nach Objektart über das Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Wir erstellen eine fundierte, diskrete Werteinschätzung auf Basis aktueller Transaktionen und der Mikrolage.
- Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
- Unter anderem: Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung sowie Nachweise zu Sanierungen.
- Verkaufen oder vermieten?
- Das hängt von Ihren Zielen, Ihrem Kapital und der Lage ab. Vermieten bringt laufende Einnahmen und Altersvorsorge, Verkaufen realisiert den Wert sofort. Wir wägen das sachlich mit Ihnen ab.
- Warum ein lokaler Immobilienmakler?
- München entscheidet sich Straße für Straße. Kenntnis der Mikrolage, das passende Käufernetzwerk und ein realistischer Preis machen den Unterschied – genau das ist unser Zuhause.
Immobilien-Glossar A–Z
- Provision / Courtage
- Vergütung für die Maklerleistung. Bei Wohnungen und Häusern geteilt nach §§ 656c/d BGB – in der Regel 3,57% inkl. MwSt. je Seite.
- Bestellerprinzip / Provisionsteilung
- Seit 2020 trägt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher der Käufer maximal die Hälfte der Gesamtprovision (§§ 656c/d BGB).
- Spekulationssteuer
- Steuer auf den Gewinn aus einem privaten Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren – mit Ausnahme bei Eigennutzung.
- Energieausweis (GEG)
- Pflichtdokument zur energetischen Qualität eines Gebäudes; bei Verkauf und Vermietung vorzulegen. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer auf den Erwerb; in Bayern 3,5% des Kaufpreises.
- Notarkosten
- Für Beurkundung und Grundbucheintrag, rund 1,5–2% des Kaufpreises.
- Exposé
- Verkaufsunterlage mit Eckdaten, Fotos, Grundrissen und Energiekennwerten einer Immobilie.
- Verkehrswert / Marktwert
- Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Wert (§ 194 BauGB) – Grundlage einer fundierten Werteinschätzung.
- Teilungserklärung
- Dokument, das ein Gebäude in Wohnungseigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt (WEG).
- Grundbuch
- Amtliches Verzeichnis der Eigentums- und Lastenverhältnisse (Hypotheken, Wegerechte, Nießbrauch) einer Immobilie.
- Erbbaurecht
- Das Recht, auf fremdem Grund zu bauen – gegen Zahlung eines Erbbauzinses.
- Wohnflächenberechnung
- Ermittlung der Wohnfläche, meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – maßgeblich für den Quadratmeterpreis.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Entschädigung, die eine Bank für die vorzeitige Ablösung eines Festzins-Darlehens verlangen kann.
- Nießbrauch
- Das Recht, eine Immobilie zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein – oft bei Schenkung/Erbschaft.
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