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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH

1. Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH ein provisionspflichtiger Maklerver-trag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Makler-kunden anerkannt werden. 

Daneben bietet die Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH gesonderte qualifizierte Alleinaufträge als Maklervertrag an. Bei Abschluss eines solchen Vertrages genießen dessen Bedingungen Vorrang, soweit sie diesen AGB widersprechen sollten. Die Ablehnung, Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

 

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die von der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weiterga-be an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Makler-kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.


3. Angebote

Die Angebote der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.


4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts mit dem Kunden oder Rechtspersonen, an denen der Kunde beteiligt ist, zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. 

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Pro-vision ist zahlbar nach Rechnungserteilung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungser-stellung und Übersendung (auch per eMail vorab). Die Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Lainer & v. Anhalt Immo-bilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemes-sungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen sowie der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH eine Kopie der Notarurkunde unverzüglich zur Verfügung zu stellen bzw. durch den Notar zur Verfügung stel-len zu lassen. Eine Schlüsselübergabe der vermittelten Miet-Immobilie findet im Regelfall durch die Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH und erst nach Bezahlung der Maklercourtage statt (vorbehaltlich gesonder-ter Regelungen im Mietvertrag hierzu). Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Ge-samtschuldner.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung er-lischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn der Kunde den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein An-fechtungsrecht durch den Kunden ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

 

6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem monatlichen Gesamtmietpreis. Bei ei-nem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigen-tum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrund-lage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision (NKM: Nettokaltmiete):

 

–          für die Vermietung und erfolgreiche Suche von Wohnraum: 2,38 NKM inkl. MwSt.
–          für die Vermietung von Gewerberaum: 3,57 NKM inkl. MwSt.

–          bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe: Nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Normalfall 6% zzgl. MwSt. des                           Verkaufspreises (3,57% inkl. MwSt. durch den Verkäufer und 3,57% inkl. MwSt. durch den Käufer).

–          bei Verkauf Wohnung/Einfamilienhaus an Verbraucher und Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer: in der Regel                 3.57% inkl. MwSt. durch den Verkäufer und 3,57% inkl. MwSt.
            durch den Käufer. Gem. §§ 656c, 656d BGB trägt der Käufer maximal die Hälfte der Gesamtprovision

 

Individuelle Vereinbarungen sind möglich und üblich.

 

7. Doppeltätigkeit

Die Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Ver-mieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.


8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Lai-ner & v. Anhalt Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen, die dieser dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.


9. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH, deren gesetzlicher Ver-treter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH garantierten bestimmten Eigenschaft beruht.


10. Informationspflicht nach VSBG

Die Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute und diesen gleichgestellte Rechtspersonen ist München.


12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der üb-rigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

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AGB der Lainer & v. Anhalt Immobilien GmbH Stand: Februar 2021

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